Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Wir sind als Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, Sie über Folgendes zu informieren:
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind und die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden. Entsprechendes gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. kommunale Wertstoff- und Recyclinghöfe) unentgeltlich abgeben. Eine Übersicht der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie im Verzeichnis der Stiftung Elektro-Altgeräte Register unter www.stiftung-ear.de.
4. Datenschutz
Auf vielen Altgeräten befinden sich sensible personenbezogene Daten. Wir weisen darauf hin, dass Sie als Endnutzer für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
Hinweise zur Entsorgung von Batterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unser Versandlager zurückgeben (Aquaplant-Shop.de, Herrendienstweg 67, 32120 Hiddenhausen). Bitte frankieren Sie die Sendung ausreichend. Ebenso können Sie Altbatterien unentgeltlich bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder im Handel abgeben.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des Symbols befindet sich gegebenenfalls zusätzlich die chemische Bezeichnung des Schadstoffs: „Cd“ steht für Cadmium, „Pb“ für Blei und „Hg“ für Quecksilber.
Bitte beachten Sie: Lithiumhaltige Batterien und Akkus dürfen nur im entladenen Zustand bzw. mit abgeklebten Polen zurückgegeben werden, um Kurzschlüsse und Brände zu vermeiden.